Fundbüros in Heidelberg / Lost-And-Found Offices

(English version)

Die Heidelberger Dienste betreiben Fundbüros an zwei Standorten im Stadtgebiet. Bitte beachten Sie bei der Suche bzw. Abgabe von Gegenständen die nachfolgenden Hinweise.

Abgabe von Fundgegenständen

  • Kleine Gegenstände / Wertsachen: Bei den Bürgerämtern oder den Heidelberger Diensten, Hospitalstraße 5, Tel: 06221 653797.
  • Sperrige Gegenstände: Im Recyclinghof, Oftersheimer Weg 8, 69124 Heidelberg (Hinweis zu gefundenen Fahrrädern: Bitte kontaktieren Sie zuerst die nächste Polizeidienststelle, um zu klären, ob es sich um ein gestohlenes Fahrrad handelt).

Suche nach Gegenständen

Wenn möglich, geben Sie bitte über unser Kontaktformular Ihre Verlustanzeige auf. Oder nutzen Sie die Möglichkeit der Bürgersuche und suchen Sie selbst in den umliegenden Fundbüros nach Ihrem Gegenstand. Sie können auch unsere Fundbüros direkt kontaktieren oder besuchen, um Ihre Gegenstände zu suchen. Beachten Sie hierbei die Hinweise zu den verschiedenen Standorten in den nächsten Abschnitten.

Abholung von Fundgegenständen

Wählen Sie zunächst den richtigen Abholort Ihrer Fundsache aus. Kontaktieren Sie im Zweifel das Fundbüro telefonisch (Tel: 06221 653797), um den Abholort zu bestätigen und unnötige Wege zu vermeiden.

  • Wertsachen: Nur bei den Heidelberger Diensten, Hospitalstraße 5, 69115 Heidelberg
  • Sperrige Gegenstände, Fahrräder oder Kleidungsstücke: Im Recyclinghof Oftersheimer Weg 8, 69124 Heidelberg.

Vorgehen bei der Abholung:

  • Nachweis des Eigentums: Bei der Abholung müssen Sie sich als Eigentümer ausweisen.
  • Kosten: Verwaltungsgebühr (mindestens 2,50 Euro bis höchstens 10% des Zeitwertes der Fundsache) und eventuelle weitere Kosten sind zu zahlen

Aufbewahrungszeit und Finderrechte

  • Aufbewahrungszeit: Fundgegenstände werden sechs Monate lang verwahrt.
  • Eigentumsübergang: Nach sechs Monaten kann der Finder Eigentümer werden, wenn er das festgesetzte Verwaltungsentgelt und weitere eventuelle Auslagen und Kosten übernimmt.
  • Verzicht: Bei Verzicht des Finders wird die Fundsache verwertet oder versteigert.
  • Finderlohn: Der Finderlohn wird zwischen Eigentümer und Finder geregelt und beträgt in der Regel 5% des Wertes der Fundsache.

Öffnungszeiten der beiden Fundbüros

Standort Hospitalstraße 5, 69115 Heidelberg (nur Wertsachen!):

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Standort Recyclinghof Oftersheimer Weg 8, 69124 Heidelberg:

  • Für Kleidungsstücke und große Gegenstände: Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel.: 06221 141055)
  • Für Fahrräder: Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel.: 06221 141055)

Bitte beachten:
Feiertagsbedingt kann es zu Änderungen der Öffnungszeiten kommen. Diese entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Unsere Leistungen

mittendrin.sozial

Menschen mit Arbeit unterstützen und fördern, neue Perspektiven aufzeigen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Mehr

Service für Bürger

Für Heidelberger Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar - stets mit Engagement und Verlässlichkeit im Einsatz. Mehr

Arbeit und Ausbildung

Zusammen mit Jugendlichen, jungen und erfahrenen Menschen berufliche Perspektiven entwickeln. Mehr

Beruf und Familie

Netzwerke organisieren, gemeinsam familienfreundliche Lösungen entwickeln und Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Mehr