Die Heidelberger Dienste bieten die Möglichkeit, gerichtlich verordnete Arbeitsstunden, die im Rahmen von „Arbeit statt Strafe” auferlegt wurden, abzuleisten. In der Regel erfolgt die Zuweisung dabei direkt durch die Gerichte, die Jugendgerichtshilfe, die Bewährungshilfe oder die Bewährungshilfevereine.
Dabei erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen, werden an Arbeitstätigkeiten herangeführt, fördern soziale Kompetenzen und bekommen Hilfe zur Berufsorientierung.
Für ALG II-BezieherInnen besteht im Anschluss die Möglichkeit nach Absprache mit dem JobCenter eine geförderte Beschäftigung bei den Heidelberger Diensten aufzunehmen.
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